Unabhängig. Nicht Swissmedic.

Swissmedic-Zulassung für internationale Pharmafirmen

Für Unternehmen, die ein Arzneimittel in der Schweiz einführen: Vergleichen Sie Zulassungswege, Dossieranforderungen und Betriebsbewilligungen und klären Sie den Bedarf an einem Schweizer Partner.

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  • 8Sprachen
  • 69Glossareinträge

Startpfad

Hier starten: drei Schritte zur Zulassung

Der Ablauf ist für jedes Humanarzneimittel gleich, unabhängig vom gewählten Verfahren.

  1. 1

    Verfahren wählen

    Neuzulassung, Verfahren mit Voranmeldung, beschleunigtes Verfahren, Art. 13 HMG oder befristete Zulassung. Die Wahl bestimmt Frist und Gebühr.

  2. 2

    Dossier vorbereiten

    CTD-Module 1 bis 5, Schweizer Modul 1 mit Arzneimittelinformation in drei Sprachen, Zulassungsinhaberin mit Domizil in der Schweiz.

  3. 3

    Über das Portal einreichen

    Einreichung über das Swissmedic Portal, Validierung, Formalprüfung, dann Begutachtung mit Fragerunden (List of Questions).

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

  • Braucht jedes Arzneimittel eine Swissmedic-Zulassung?

    Jedes verwendungsfertige Arzneimittel, das in der Schweiz in Verkehr gebracht wird, braucht eine Zulassung (Art. 9 Abs. 1 HMG). Ausnahmen sind unter anderem Formula-magistralis-Zubereitungen einer Apotheke für eine bestimmte Person, Arzneimittel für klinische Versuche und Einzelimporte durch Medizinalpersonen nach Art. 49 AMBV.

  • Erkennt Swissmedic eine EU-Zulassung automatisch an?

    Nein. Es gibt keine automatische Anerkennung und kein Mutual-Recognition-Abkommen für Arzneimittelzulassungen. Swissmedic kann aber nach Art. 13 HMG die Prüfungsergebnisse einer anerkannten Auslandsbehörde berücksichtigen, was Dossierumfang, Frist und Gebühr senkt.

  • Wie lange dauert eine Neuzulassung insgesamt?

    Die reine Swissmedic-Zeit im Standardverfahren beträgt rund 330 Tage. Mit Antwortfristen der Gesuchstellerin, Formalprüfung und Verfügungseröffnung dauert ein Verfahren in der Praxis zwölf bis achtzehn Monate.

  • Ist Swissmedic ein Bundesamt?

    Nein. Swissmedic ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung. Sie ist rechtlich vom BAG getrennt, arbeitet aber mit ihm zusammen.

  • Wie erreiche ich Swissmedic?

    Hauptsitz Hallerstrasse 7, 3012 Bern, Telefon +41 58 462 02 11. Fachliche Anfragen laufen in der Regel über die Fachbereiche oder das Portal; für Verfahren gilt die schriftliche Form.

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