Swissmedic erklärt: Aufgaben, Kontakt, Datenbanken

Swissmedic ist das schweizerische Heilmittelinstitut und die Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dieser Hub erklärt, wofür die Behörde zuständig ist, wie Sie sie erreichen und welche ihrer Datenbanken und Portale Sie im Alltag brauchen.

6 Leitfäden Letzte Aktualisierung: 2026-09-15

Was macht Swissmedic?

Swissmedic lässt Arzneimittel zu, erteilt Betriebsbewilligungen, inspiziert Betriebe, überwacht den Markt, bearbeitet Vigilanzmeldungen, kontrolliert Betäubungsmittel und verfolgt illegale Heilmittel. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechnung und finanziert sich zum überwiegenden Teil über Gebühren.

Aufgabenbereiche von Swissmedic
BereichWas dort entschieden wird
Zulassung HumanarzneimittelZulassungsgesuche, Änderungen, Verlängerungen
Zulassung TierarzneimittelGesuche für Arzneimittel in der Veterinärmedizin
BewilligungenHerstellung, Grosshandel, Ein- und Ausfuhr, Handel im Ausland
InspektionenGMP- und GDP-Inspektionen, Koordination mit regionalen Inspektoraten
MarktüberwachungChargenrückrufe, Qualitätsmängel, Marktkontrollen
VigilanzMeldungen zu Arzneimitteln, Medizinprodukten, Blutprodukten
BetäubungsmittelBewilligungen, Kontrolle, internationale Meldungen
Strafrecht und IllegalitätVerfolgung von Widerhandlungen gegen das HMG

Nicht zuständig ist Swissmedic für die Vergütung von Arzneimitteln. Über die Aufnahme in die Spezialitätenliste und über Preise entscheidet das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Wer ist für was zuständig?

Die Zuständigkeiten im Schweizer Gesundheitswesen sind aufgeteilt: Bund für Zulassung und Vergütung, Kantone für Berufsausübung und Detailhandel. Wer eine Frage an die falsche Stelle richtet, verliert Wochen.

  • Swissmedic: Zulassung, Bewilligungen, Inspektionen, Marktüberwachung, Vigilanz.
  • BAG: Spezialitätenliste, Preise, Leistungspflicht der Krankenversicherung, Epidemienrecht.
  • Kantone: Berufsausübungsbewilligungen, Apotheken- und Drogeriebetrieb, Versandhandelsbewilligung.
  • Ethikkommissionen: Bewilligung von Forschungsprojekten am Menschen.
  • Regionale Inspektorate: Inspektionen im Auftrag von Swissmedic.

In welchen Sprachen arbeitet Swissmedic?

Verfahren werden in Deutsch, Französisch oder Italienisch geführt. Englisch ist für wissenschaftliche Dossierteile weitgehend akzeptiert, für die Arzneimittelinformation dagegen nicht: sie muss in Deutsch, Französisch und Italienisch vorliegen.

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6 Leitfäden

Häufige Fragen

  • Ist Swissmedic ein Bundesamt?

    Nein. Swissmedic ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung. Sie ist rechtlich vom BAG getrennt, arbeitet aber mit ihm zusammen.

  • Wie erreiche ich Swissmedic?

    Hauptsitz Hallerstrasse 7, 3012 Bern, Telefon +41 58 462 02 11. Fachliche Anfragen laufen in der Regel über die Fachbereiche oder das Portal; für Verfahren gilt die schriftliche Form.

  • Kann ich vor der Einreichung Beratung erhalten?

    Ja, über wissenschaftliche und regulatorische Beratungen. Diese sind kostenpflichtig, werden protokolliert und sind für die Behörde nicht bindend, verhindern aber in der Praxis viele Rückfragen.

  • Wo finde ich die Liste der zugelassenen Arzneimittel?

    Swissmedic publiziert regelmässig eine Liste der zugelassenen Humanarzneimittel. Die genehmigte Arzneimittelinformation steht im Informationssystem AIPS zur Verfügung.

  • Ist diese Website von Swissmedic?

    Nein. Swiss Regulatory Guide ist ein unabhängiges Angebot Swiss Regulatory Guide und nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden. Verbindlich sind ausschliesslich die amtlichen Quellen.

Quellen

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