Rechtsgrundlagen des Schweizer Heilmittelrechts

Das Schweizer Heilmittelrecht ruht auf einem Gesetz und einer Reihe von Verordnungen. Dieser Hub erklärt, welcher Erlass was regelt, wo Sie den verbindlichen Text finden und welche Artikel Sie in der Praxis am häufigsten brauchen.

5 Leitfäden Letzte Aktualisierung: 2026-09-15

Wie ist das Schweizer Heilmittelrecht aufgebaut?

Das Heilmittelgesetz (HMG, SR 812.21) ist das Rahmengesetz für Arzneimittel und Medizinprodukte. Es wird durch Verordnungen des Bundesrats konkretisiert, vor allem die Arzneimittelverordnung (VAM), die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV) und die Medizinprodukteverordnung (MepV).

Die wichtigsten Erlasse im Überblick
ErlassSR-NummerRegeltKurzform FR/IT
Heilmittelgesetz812.21Zulassung, Bewilligungen, Marktüberwachung, StrafrechtLPTh / LATer
Arzneimittelverordnung812.212.21Zulassungsverfahren, Änderungen, AbgabekategorienOMéd / OM
Arzneimittel-Zulassungsverordnung812.212.22Anforderungen an die ZulassungsdokumentationOEMéd / OOMed
Arzneimittel-Bewilligungsverordnung812.212.1Betriebsbewilligungen, GMP, GDP, fachtechnische VerantwortungOAMéd / OAMed
Verordnung über die vereinfachte Zulassung812.212.23Vereinfachte Zulassung, Orphan Drugs, MeldeverfahrenOASMéd / OOSM
Medizinprodukteverordnung812.213Medizinprodukte, CH-REP, KonformitätODim / ODmed
Humanforschungsgesetz810.30Forschung am Menschen, EthikkommissionenLRH / LRUm
Betäubungsmittelgesetz812.121Kontrollierte Substanzen, BewilligungenLStup / LStup

Verbindlich ist immer der Originaltext auf Fedlex in einer der drei Amtssprachen. Englische Fassungen sind Übersetzungen ohne Rechtswirkung, auch wenn sie auf Bundesseiten publiziert sind.

Welche Artikel braucht man am häufigsten?

In der Zulassungspraxis sind es weniger als zwanzig Bestimmungen, die neunzig Prozent der Fragen beantworten: die Zulassungspflicht, die Zulassungsvoraussetzungen, die vereinfachten Verfahren, die Berücksichtigung ausländischer Entscheide und die Abgabekategorien.

  • Art. 9 HMG: Zulassungspflicht und Ausnahmen.
  • Art. 10 HMG: Voraussetzungen der Zulassung, inklusive Schweizer Domizil.
  • Art. 11 HMG: Gesuchsunterlagen.
  • Art. 11a und 11b HMG: Erstanmelderschutz.
  • Art. 12 HMG: Zulassung eines im Wesentlichen gleichen Arzneimittels.
  • Art. 13 HMG: Berücksichtigung ausländischer Prüfungsergebnisse.
  • Art. 14 HMG: vereinfachte Zulassungsverfahren, inklusive Parallelimport.
  • Art. 9a und 9b HMG: befristete Zulassung und befristete Bewilligung.
  • Art. 16 bis 16b HMG: Zulassungsdauer, Sunset Clause, Verlängerung.
  • Art. 40 bis 45 VAM: Abgabekategorien.

Wie bleibt man auf dem aktuellen Stand?

Über die Fedlex-Änderungsverfolgung, das Swissmedic Journal und die Newsletter von Swissmedic und BAG. Verordnungsänderungen treten meist auf den 1. Januar oder den 1. Juli in Kraft; Übergangsfristen sind in den Schlussbestimmungen des jeweiligen Erlasses geregelt.

Alle Leitfäden in diesem Hub

5 Leitfäden

Häufige Fragen

  • Wo finde ich den verbindlichen Gesetzestext?

    Auf fedlex.admin.ch, der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Massgebend ist die konsolidierte Fassung in Deutsch, Französisch oder Italienisch zum jeweiligen Datum.

  • Gilt EU-Recht in der Schweiz?

    Nicht direkt. Die Schweiz übernimmt einzelne technische Standards und verweist in Verordnungen auf internationale Leitlinien, etwa PIC/S und ICH. Für Medizinprodukte ist die MepV an die EU-MDR angelehnt, aber eigenständiges Schweizer Recht.

  • Was bedeutet SR in den Nummern?

    SR steht für Systematische Rechtssammlung. Die Nummer identifiziert den Erlass dauerhaft, unabhängig von Revisionen.

  • Wie heissen die Erlasse auf Französisch und Italienisch?

    Das HMG ist die LPTh beziehungsweise die LATer, die VAM die OMéd beziehungsweise die OM, die AMBV die OAMéd beziehungsweise die OAMed. Die offiziellen Kurzformen stehen jeweils im Titel des Erlasses.

  • Wer vollzieht das HMG?

    Swissmedic für die Zulassung, die Bewilligungen und die Marktüberwachung, die Kantone für Detailhandel, Berufsausübung und Teile der Inspektionstätigkeit, das BAG für die Vergütung über die Spezialitätenliste.

Quellen

Letzte Aktualisierung:

Zulassung oder Bewilligung geplant?

Beschreiben Sie Ihre Frage oder Ihren Unterstützungsbedarf. Ihre Anfrage geht an den Websitebetreiber. Fachleistungen erbringen separat beauftragte Anbieter; eine Weiterleitung erfolgt nur nach Ihrer Zustimmung.

  • Unabhängige Redaktion
  • Öffentliche Quellen
  • Fokus Schweizer Markt
  • Acht Website-Sprachen
Anfrage senden
Passt das auf Ihr Produkt?Anfrage senden

Etwa 2 Minuten. Unverbindlich.

Zuerst etwas über Ihr Unternehmen.

Ihre Antworten bleiben auf dieser Seite, bis Sie die Anfrage senden.

Was möchten Sie erreichen?

Ihr Projekt

Wie erreichen wir Sie?

Sie können Ihre Angaben vor dem Senden über «Zurück» prüfen.

* Pflichtfelder
Lieber per E-Mail? info@swissregulatoryguide.com