Rechtsgrundlagen des Schweizer Heilmittelrechts
Das Schweizer Heilmittelrecht ruht auf einem Gesetz und einer Reihe von Verordnungen. Dieser Hub erklärt, welcher Erlass was regelt, wo Sie den verbindlichen Text finden und welche Artikel Sie in der Praxis am häufigsten brauchen.
Wie ist das Schweizer Heilmittelrecht aufgebaut?
Das Heilmittelgesetz (HMG, SR 812.21) ist das Rahmengesetz für Arzneimittel und Medizinprodukte. Es wird durch Verordnungen des Bundesrats konkretisiert, vor allem die Arzneimittelverordnung (VAM), die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV) und die Medizinprodukteverordnung (MepV).
| Erlass | SR-Nummer | Regelt | Kurzform FR/IT |
|---|---|---|---|
| Heilmittelgesetz | 812.21 | Zulassung, Bewilligungen, Marktüberwachung, Strafrecht | LPTh / LATer |
| Arzneimittelverordnung | 812.212.21 | Zulassungsverfahren, Änderungen, Abgabekategorien | OMéd / OM |
| Arzneimittel-Zulassungsverordnung | 812.212.22 | Anforderungen an die Zulassungsdokumentation | OEMéd / OOMed |
| Arzneimittel-Bewilligungsverordnung | 812.212.1 | Betriebsbewilligungen, GMP, GDP, fachtechnische Verantwortung | OAMéd / OAMed |
| Verordnung über die vereinfachte Zulassung | 812.212.23 | Vereinfachte Zulassung, Orphan Drugs, Meldeverfahren | OASMéd / OOSM |
| Medizinprodukteverordnung | 812.213 | Medizinprodukte, CH-REP, Konformität | ODim / ODmed |
| Humanforschungsgesetz | 810.30 | Forschung am Menschen, Ethikkommissionen | LRH / LRUm |
| Betäubungsmittelgesetz | 812.121 | Kontrollierte Substanzen, Bewilligungen | LStup / LStup |
Verbindlich ist immer der Originaltext auf Fedlex in einer der drei Amtssprachen. Englische Fassungen sind Übersetzungen ohne Rechtswirkung, auch wenn sie auf Bundesseiten publiziert sind.
Welche Artikel braucht man am häufigsten?
In der Zulassungspraxis sind es weniger als zwanzig Bestimmungen, die neunzig Prozent der Fragen beantworten: die Zulassungspflicht, die Zulassungsvoraussetzungen, die vereinfachten Verfahren, die Berücksichtigung ausländischer Entscheide und die Abgabekategorien.
- Art. 9 HMG: Zulassungspflicht und Ausnahmen.
- Art. 10 HMG: Voraussetzungen der Zulassung, inklusive Schweizer Domizil.
- Art. 11 HMG: Gesuchsunterlagen.
- Art. 11a und 11b HMG: Erstanmelderschutz.
- Art. 12 HMG: Zulassung eines im Wesentlichen gleichen Arzneimittels.
- Art. 13 HMG: Berücksichtigung ausländischer Prüfungsergebnisse.
- Art. 14 HMG: vereinfachte Zulassungsverfahren, inklusive Parallelimport.
- Art. 9a und 9b HMG: befristete Zulassung und befristete Bewilligung.
- Art. 16 bis 16b HMG: Zulassungsdauer, Sunset Clause, Verlängerung.
- Art. 40 bis 45 VAM: Abgabekategorien.
Wie bleibt man auf dem aktuellen Stand?
Über die Fedlex-Änderungsverfolgung, das Swissmedic Journal und die Newsletter von Swissmedic und BAG. Verordnungsänderungen treten meist auf den 1. Januar oder den 1. Juli in Kraft; Übergangsfristen sind in den Schlussbestimmungen des jeweiligen Erlasses geregelt.
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5 Leitfäden
- Empfohlen3 Min.
Heilmittelgesetz (HMG): das Rahmengesetz verstehen
Das Heilmittelgesetz regelt Arzneimittel und Medizinprodukte in der Schweiz. Es legt fest, dass Arzneimittel eine Zulassung brauchen, dass Herstellung und Handel bewilligungspflichtig sind und dass Swissmedic den Markt überwacht. Konkretisiert wird es durch Verordnungen des Bundesrats.
Leitfaden lesen - Empfohlen3 Min.
Arzneimittelverordnung (VAM): die Verfahrensverordnung
Die Arzneimittelverordnung konkretisiert das HMG für Arzneimittel. Sie regelt die Zulassungsverfahren mit ihren Fristen, die vier Änderungsklassen, die Abgabekategorien, die Pharmakovigilanz und die Pflichten der Zulassungsinhaberin. Ihr Anhang ist das wichtigste Arbeitsdokument im Änderungsmanagement.
Leitfaden lesen - 3 Min.
Medizinprodukteverordnung (MepV) im Überblick
Die MepV regelt Medizinprodukte in der Schweiz. Sie ist inhaltlich an die EU-MDR angelehnt, aber eigenständiges Schweizer Recht. Zentral für ausländische Hersteller ist die Pflicht, eine bevollmächtigte Person in der Schweiz zu benennen, den sogenannten CH-REP.
Leitfaden lesen - 3 Min.
Humanforschungsgesetz (HFG) und klinische Studien in der Schweiz
Klinische Versuche mit Arzneimitteln brauchen in der Schweiz zwei Bewilligungen: die zuständige Ethikkommission und, je nach Kategorie, Swissmedic. Grundlage sind das Humanforschungsgesetz und die Klinische Versuchsverordnung. Eingereicht wird über das Portal BASEC, koordiniert mit dem Swissmedic Portal.
Leitfaden lesen - 3 Min.
Betäubungsmittel: Bewilligungen und Kontrolle in der Schweiz
Betäubungsmittel unterliegen zusätzlich zum Heilmittelrecht dem Betäubungsmittelgesetz. Wer sie herstellt, handelt, einführt oder ausführt, braucht eine besondere Bewilligung von Swissmedic und für jede Sendung eine eigene Ein- oder Ausfuhrbewilligung. Lagerung, Buchführung und Rezepte sind streng geregelt.
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Häufige Fragen
Wo finde ich den verbindlichen Gesetzestext?
Auf fedlex.admin.ch, der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Massgebend ist die konsolidierte Fassung in Deutsch, Französisch oder Italienisch zum jeweiligen Datum.
Gilt EU-Recht in der Schweiz?
Nicht direkt. Die Schweiz übernimmt einzelne technische Standards und verweist in Verordnungen auf internationale Leitlinien, etwa PIC/S und ICH. Für Medizinprodukte ist die MepV an die EU-MDR angelehnt, aber eigenständiges Schweizer Recht.
Was bedeutet SR in den Nummern?
SR steht für Systematische Rechtssammlung. Die Nummer identifiziert den Erlass dauerhaft, unabhängig von Revisionen.
Wie heissen die Erlasse auf Französisch und Italienisch?
Das HMG ist die LPTh beziehungsweise die LATer, die VAM die OMéd beziehungsweise die OM, die AMBV die OAMéd beziehungsweise die OAMed. Die offiziellen Kurzformen stehen jeweils im Titel des Erlasses.
Wer vollzieht das HMG?
Swissmedic für die Zulassung, die Bewilligungen und die Marktüberwachung, die Kantone für Detailhandel, Berufsausübung und Teile der Inspektionstätigkeit, das BAG für die Vergütung über die Spezialitätenliste.
Quellen
- Fedlex: Systematische Rechtssammlung
- Fedlex SR 812.21 Heilmittelgesetz
- Swissmedic: Rechtliche Grundlagen
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