Betriebsbewilligungen von Swissmedic

Wer in der Schweiz Arzneimittel herstellt, einführt, ausführt oder im Grosshandel vertreibt, braucht eine Betriebsbewilligung von Swissmedic. Grundlage ist die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV). Dieser Hub zeigt, welche Bewilligung Sie brauchen und was das Gesuch verlangt.

6 Leitfäden Letzte Aktualisierung: 2026-09-15

Welche Betriebsbewilligung brauche ich?

Die Bewilligungsart folgt der Tätigkeit, nicht der Produktkategorie. Herstellen, einschliesslich Verpacken und Chargenfreigabe, verlangt eine Herstellungsbewilligung. Einkaufen und Weiterverkaufen an Fachpersonen verlangt eine Grosshandelsbewilligung. Einfuhr aus dem Ausland verlangt eine Einfuhrbewilligung, Ausfuhr eine Ausfuhrbewilligung.

Bewilligungsarten nach AMBV
TätigkeitBewilligungGrundlageRegelinspektion
Herstellen, verpacken, freigebenHerstellungsbewilligungArt. 5 ff. AMBVGMP, alle 2 bis 3 Jahre
Grosshandel in der SchweizGrosshandelsbewilligungArt. 11 ff. AMBVGDP, alle 3 bis 5 Jahre
Einfuhr verwendungsfertiger ArzneimittelEinfuhrbewilligungArt. 11 ff. AMBVGDP
AusfuhrAusfuhrbewilligungArt. 11 ff. AMBVGDP
Handel im Ausland ab SchweizBewilligung für den Handel im AuslandArt. 17 ff. AMBVGDP
MäklertätigkeitMeldepflichtAMBVrisikobasiert

Mehrere Tätigkeiten werden in einer einzigen Bewilligung zusammengefasst. Die Bewilligung nennt die Betriebsstätten, die zugelassenen Tätigkeiten, die Produktkategorien und die fachtechnisch verantwortliche Person.

Welche Grundvoraussetzungen gelten immer?

Unabhängig von der Bewilligungsart verlangt die AMBV ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem, geeignete Räume und Ausrüstung, genügend qualifiziertes Personal und eine fachtechnisch verantwortliche Person mit direkter Weisungsbefugnis in fachlichen Belangen.

  • Qualitätssicherungssystem nach GMP oder GDP, mit dokumentierten Prozessen und Selbstinspektionen.
  • Räume, Ausrüstung und Lagerbedingungen, die für die beantragten Tätigkeiten geeignet sind.
  • Fachtechnisch verantwortliche Person mit der geforderten Ausbildung und Berufserfahrung.
  • Organigramm mit klaren Verantwortlichkeiten und Stellvertretungsregelung.
  • Rückverfolgbarkeit jeder Charge und ein funktionierender Rückrufprozess.

Wie lange dauert ein Bewilligungsverfahren?

Von der Einreichung bis zur Verfügung sind vier bis neun Monate realistisch. Der Zeitplan hängt an der Inspektion: Swissmedic oder das zuständige regionale Inspektorat prüft vor Ort, ob die Angaben im Gesuch der Realität entsprechen. Erst danach wird verfügt.

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Häufige Fragen

  • Brauche ich eine Bewilligung, wenn ich nur lagere?

    Ja. Lagern und Ausliefern von Arzneimitteln für Dritte ist Grosshandelstätigkeit und bewilligungspflichtig. Wer ausschliesslich als Logistiker für eine Bewilligungsinhaberin lagert, braucht eine eigene Bewilligung oder muss als Auftragslager in deren Bewilligung erfasst sein.

  • Gilt eine EU-Bewilligung in der Schweiz?

    Nein. Eine Betriebsbewilligung ist immer national. GMP-Zertifikate aus dem EWR werden dagegen aufgrund des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen anerkannt.

  • Wie lange ist eine Betriebsbewilligung gültig?

    In der Regel fünf Jahre. Sie wird auf Gesuch verlängert, wobei erneut inspiziert wird. Änderungen an Betriebsstätten, Tätigkeiten oder bei der fachtechnisch verantwortlichen Person sind sofort zu melden.

  • Wer inspiziert: Swissmedic oder der Kanton?

    Swissmedic erteilt die Bewilligung. Inspiziert wird je nach Produktkategorie und Region durch Swissmedic selbst oder durch das zuständige regionale Inspektorat im Auftrag von Swissmedic.

  • Was kostet eine Betriebsbewilligung?

    Eine Grundgebühr für die Verfügung plus der Aufwand für die Inspektion nach Stundenansatz. Für einen mittelgrossen Betrieb liegt die Gesamtsumme im vier- bis fünfstelligen Frankenbereich.

Quellen

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