Fachtechnisch verantwortliche Person nach AMBV

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Kurzantwort

Jede Betriebsbewilligung setzt eine fachtechnisch verantwortliche Person voraus. Sie entscheidet in fachlichen Belangen unabhängig, gibt Chargen frei und ist gegenüber Swissmedic die Ansprechperson für die Qualität. Ausbildung und Praxiserfahrung sind je Bewilligungsart und Produktkategorie unterschiedlich geregelt.

Welche Aufgaben hat die FvP?

Sie verantwortet die Qualität der Tätigkeiten im Bewilligungsumfang: Freigabe oder Sperrung von Chargen, Beurteilung von Abweichungen, Entscheid über Rückrufe, Genehmigung von Qualitätsdokumenten, Überwachung der Schulung und Vertretung des Betriebs gegenüber der Inspektionsbehörde in fachlichen Fragen.

  • Chargenfreigabe für den Schweizer Markt oder, im Grosshandel, Freigabe der Ware für den Verkauf.
  • Beurteilung von Abweichungen, Beanstandungen und Temperaturereignissen.
  • Entscheid über Sperrung, Vernichtung und Rückruf.
  • Genehmigung von Standardarbeitsanweisungen und Qualitätsvereinbarungen.
  • Überwachung von Selbstinspektionen und Lieferantenqualifizierung.
  • Meldung von Qualitätsmängeln und Fälschungsverdacht an Swissmedic.

Welche Ausbildung und Erfahrung ist nötig?

Die AMBV verlangt je nach Tätigkeit eine universitäre Ausbildung in Pharmazie, Medizin, Chemie, Biologie oder einem gleichwertigen Fach und eine Praxiserfahrung im betreffenden Bereich. Für den Grosshandel genügen auch Ausbildungen auf Stufe höhere Fachprüfung, etwa als Drogistin, mit entsprechender Praxis.

Anforderungen je Bewilligungsart, Richtwerte
BewilligungsartAusbildungPraxisBemerkung
Herstellung steriler ArzneimittelPharmazie oder gleichwertiges Hochschulstudiummehrere Jahre in steriler Produktionhöchste Anforderungen
Herstellung nicht steriler ArzneimittelHochschulstudium naturwissenschaftlichmehrere Jahre in der HerstellungNachweis über Zeugnisse
Herstellung BlutprodukteMedizin oder PharmazieErfahrung mit labilen Blutproduktenzusätzliche Anforderungen
Grosshandel und EinfuhrPharmazie, Drogistin HFP oder gleichwertigErfahrung im VertriebGDP-Kenntnisse erforderlich
Handel im Auslandwie GrosshandelErfahrung im internationalen HandelBewilligung separat

Was bedeutet direkte Weisungsbefugnis?

Die FvP muss in fachlichen Belangen unabhängig entscheiden können und darf nicht überstimmt werden. Organisatorisch heisst das: eine direkte Linie zur Geschäftsleitung, keine Berichtslinie über die Produktions- oder Verkaufsleitung und ein dokumentiertes Vetorecht bei Freigaben. Swissmedic prüft das Organigramm daraufhin.

Wie ist die Stellvertretung zu regeln?

Der Betrieb muss jederzeit über eine verfügbare FvP verfügen. Deshalb ist eine Stellvertretung mit gleichwertiger Qualifikation zu benennen, schriftlich zu beauftragen und in der Praxis einzuarbeiten. Bei längerer Abwesenheit ohne gültige Stellvertretung müssen bewilligungspflichtige Tätigkeiten eingestellt werden.

  1. Stellvertretung mit gleichwertiger Ausbildung und Praxis benennen.
  2. Aufgaben, Grenzen und Dauer der Stellvertretung schriftlich festhalten.
  3. Übergabeprozess definieren, inklusive offener Abweichungen und laufender Freigaben.
  4. Wechsel der FvP oder der Stellvertretung Swissmedic unverzüglich melden.
  5. Bei Vakanz Tätigkeiten sistieren und Swissmedic informieren.

Wie weit reicht die Verantwortung?

Die FvP trägt die fachliche Verantwortung für die Einhaltung der Qualitätsvorgaben; die Unternehmensverantwortung bleibt beim Betrieb. Bei Widerhandlungen gegen das HMG kommen sowohl verwaltungsrechtliche Massnahmen gegen den Betrieb als auch strafrechtliche Folgen für die handelnden Personen in Betracht.

Häufige Fragen

  • Kann ich eine externe FvP mandatieren?

    Ja, sofern die Person tatsächlich im Betrieb präsent, erreichbar und weisungsbefugt ist. Der zeitliche Umfang muss zur Betriebsgrösse passen; ein reines Mandat ohne Präsenz wird nicht akzeptiert.

  • Ist die FvP dasselbe wie die Qualified Person?

    Funktional ja, rechtlich nein. Die FvP folgt der AMBV, die Qualified Person dem EU-Recht. Wer beide Rollen wahrnehmen will, muss die Anforderungen beider Rechtsordnungen erfüllen.

  • Wie viele Betriebe darf eine FvP betreuen?

    Es gibt keine feste Zahl. Swissmedic beurteilt, ob die Präsenzzeit für die Aufgaben je Betrieb ausreicht. Bei mehreren Mandaten sind Zeitnachweise zu erbringen.

  • Braucht die FvP eine eigene Bewilligung?

    Nein. Sie wird im Rahmen der Betriebsbewilligung genehmigt. Ein Wechsel ist eine meldepflichtige Änderung und wird von Swissmedic geprüft.

  • Was gilt für die Pharmakovigilanz?

    Die für die Pharmakovigilanz verantwortliche Person ist eine andere Rolle als die FvP. Beide können in Personalunion geführt werden, wenn Qualifikation und Zeitbudget es zulassen.

Quellen

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