Swissmedic Gebühren und Fristen

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Kurzantwort

Swissmedic finanziert sich über Verfahrensgebühren, eine jährliche Gebühr pro Zulassung und Aufsichtsabgaben. Die Höhe richtet sich nach der Gebührenverordnung des Instituts und hängt vom Verfahrenstyp ab. Die Fristen der Verfahren sind Behördenzeiten und enthalten Ihre Antwortzeiten nicht.

Was kostet eine Zulassung?

Die Verfahrensgebühr steigt mit dem Begutachtungsaufwand. Ein neuer Wirkstoff im Standardverfahren liegt im mittleren fünfstelligen Frankenbereich, ein Generikum deutlich darunter, ein Meldeverfahren im vierstelligen Bereich. Dazu kommt bei jeder Zulassung eine jährliche Gebühr pro Handelsform.

Gebührenbandbreiten, Richtwerte in CHF, Fassung vor der Einreichung prüfen
VorgangBandbreiteBemerkung
Neuzulassung mit neuem Wirkstoff40 000 bis 70 000je nach Anzahl Indikationen und Handelsformen
Neuzulassung mit bekanntem Wirkstoff10 000 bis 30 000abhängig vom Dossierumfang
Zulassung Generikum5 000 bis 15 000Bezug auf ein Referenzpräparat
Verfahren nach Art. 13 HMGreduziertAbschlag gegenüber voller Begutachtung
Meldeverfahren Co-Marketing1 000 bis 5 000Identitätsprüfung
Änderung mit Begutachtung5 000 bis 20 000neue Indikation, neue Dosierung
Änderung genehmigungspflichtig1 000 bis 6 000Qualitätsänderungen
Meldung nach Art. 21 VAMunter 1 000tiefste Klasse
Jährliche Gebühr pro Zulassungeinige hundert bis wenige tausendpro Handelsform, nach Umsatzklasse

Was kosten Betriebsbewilligungen und Inspektionen?

Bewilligungsgebühren setzen sich aus einer Grundgebühr für die Verfügung und dem Zeitaufwand für die Inspektion zusammen. Der Stundenansatz für Inspektionen und Dienstleistungen ist in der Gebührenverordnung festgelegt. Bei regionalen Inspektoraten kommt der kantonale Tarif zur Anwendung.

  • Erteilung oder Änderung einer Betriebsbewilligung: Grundgebühr plus Aufwand.
  • Inspektion: Vorbereitung, Inspektionstage vor Ort und Berichtserstellung nach Stundenansatz.
  • GMP- oder GDP-Zertifikat: eigene Gebühr pro Zertifikat.
  • Ein- und Ausfuhrbewilligungen für Betäubungsmittel: Gebühr pro Bewilligung.
  • Wissenschaftliche Beratung: nach Aufwand, mit fester Mindestgebühr.

Welche Fristen gelten pro Verfahren?

Die Zeitachsen von Swissmedic zählen nur die Tage, in denen das Dossier bei der Behörde liegt. Antwortfristen der Gesuchstellerin stoppen die Uhr. Wer die Gesamtdauer planen will, addiert zur Behördenzeit die eigenen Antwortzeiten und rund 30 Tage für Formalprüfung und Verfügungseröffnung.

Behördenzeiten je Verfahren, Richtwerte in Tagen
VerfahrenBehördenzeitRealistische Gesamtdauer
Standardverfahren neuer Wirkstoffrund 33012 bis 18 Monate
Verfahren mit Voranmeldungrund 2009 bis 13 Monate
Beschleunigtes Verfahrenrund 1407 bis 10 Monate
Art. 13 HMG mit Auslandzulassungrund 2009 bis 14 Monate
Befristete Zulassungrund 1407 bis 11 Monate
Änderung mit Begutachtungrund 1206 bis 12 Monate
Meldeverfahrenrund 602 bis 4 Monate

Wo lassen sich Gebühren und Zeit realistisch senken?

Der grösste Hebel ist die Dossierqualität bei der Einreichung: jede vermiedene Fragerunde spart zwei bis vier Monate. Danach folgen die Gruppierung von Änderungen, die Nutzung von Art. 13 HMG und die frühzeitige Klärung der Abgabekategorie, damit die Arzneimittelinformation nicht zweimal überarbeitet werden muss.

Häufige Fragen

  • Muss ich die Gebühr im Voraus bezahlen?

    Swissmedic stellt die Verfahrensgebühr in Rechnung; sie wird unabhängig vom Ergebnis geschuldet. Auch ein abgewiesenes oder zurückgezogenes Gesuch löst die Gebühr für den bereits erbrachten Aufwand aus.

  • Gibt es Erleichterungen für kleine Firmen oder Orphan Drugs?

    Für Arzneimittel gegen seltene Krankheiten und für gewisse Verfahren bestehen Reduktionen. Sie sind in der Gebührenverordnung geregelt und müssen begründet beantragt werden.

  • Wofür ist die jährliche Gebühr?

    Sie deckt die Aufrechterhaltung der Zulassung, die Marktüberwachung und die Pharmakovigilanz. Sie wird pro Zulassung und Handelsform erhoben, unabhängig vom erzielten Umsatz.

  • Verlängert eine Fragerunde die Behördenzeit?

    Nein, sie stoppt sie. Die Behördenuhr läuft erst weiter, wenn Ihre Antwort eingegangen ist. Die Gesamtdauer verlängert sich dadurch trotzdem.

  • Wo finde ich die aktuellen Ansätze?

    Im Anhang der Gebührenverordnung auf Fedlex und in der Gebührenübersicht auf swissmedic.ch. Beide Quellen sind verlinkt; prüfen Sie das Datum der Fassung.

Quellen

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