Swissmedic Journal: das amtliche Publikationsorgan
Kurzantwort
Das Swissmedic Journal ist die amtliche Publikation des Instituts. Es enthält neue Zulassungen, Verlängerungen, Widerrufe, Änderungen der Abgabekategorie, Mitteilungen und Verfügungen. Für Wettbewerbsbeobachtung und Marktzugangsplanung ist es die zuverlässigste öffentliche Quelle.
Was steht im Journal?
Neue Zulassungen mit Präparatename, Zulassungsinhaberin, Wirkstoff und Abgabekategorie, Verlängerungen, Widerrufe und Sistierungen, Änderungen der Abgabekategorie, Streichungen wegen Sunset Clause, Mitteilungen zu Verfahren und Publikationen zu Massnahmen der Marktüberwachung.
| Rubrik | Inhalt | Nutzen für die Praxis |
|---|---|---|
| Neue Zulassungen | Präparat, Inhaberin, Wirkstoff, Kategorie | Wettbewerbsbeobachtung, Generikaplanung |
| Verlängerungen | Bestätigte Zulassungen | Statuskontrolle vor Verträgen |
| Widerrufe und Sistierungen | Beendete oder ruhende Zulassungen | Versorgungsrisiken erkennen |
| Änderungen der Abgabekategorie | Switch B nach D und umgekehrt | Sortimentsplanung in Apotheke und Drogerie |
| Erlöschen nach Sunset Clause | Zulassungen ohne Marktpräsenz | Lücken im Markt identifizieren |
| Mitteilungen | Verfahrensänderungen, Leitlinien, Fristen | Regulatorische Planung |
Wie wertet man das Journal systematisch aus?
Sinnvoll ist eine monatliche Routine: Ausgabe herunterladen, neue Zulassungen nach ATC-Code und Wirkstoff filtern, Widerrufe mit dem eigenen Sortiment abgleichen und Kategoriewechsel im Einkauf hinterlegen. Wer das über Jahre führt, erkennt Patentabläufe und Markteintritte früher als über Pressemeldungen.
- Ausgabe monatlich abrufen und archivieren, mit Datum und Ausgabennummer.
- Neue Zulassungen nach Wirkstoff und ATC-Code in die eigene Beobachtungsliste übernehmen.
- Widerrufe und Sistierungen gegen das eigene Sortiment und die Lieferverträge prüfen.
- Kategoriewechsel an Einkauf und Verkauf weitergeben.
- Mitteilungen zu Verfahren in die interne Regulatory-Dokumentation aufnehmen.
- Auffälligkeiten mit der Zulassungsliste und AIPS gegenprüfen.
Was steht nicht im Journal?
Keine Preise, keine Kassenpflicht, keine Begründungen der Entscheide und keine laufenden Verfahren. Für Preise gilt die Spezialitätenliste des BAG, für Begründungen bei neuen Wirkstoffen die öffentlichen Beurteilungsberichte, für Rückrufe die Meldungen der Marktüberwachung.
Welche Quellen ergänzen das Journal?
Die Zulassungslisten für den aktuellen Gesamtbestand, AIPS für den Informationstext, die Spezialitätenliste für Preise und die Rückrufmeldungen für Qualitätsereignisse. In unserem Netzwerk bündeln swissmedicinesdirectory.com und swissreimbursement.com diese Sichten für die Auswertung.
Häufige Fragen
Wie oft erscheint das Swissmedic Journal?
Regelmässig, in der Regel monatlich mit einer Ausgabe pro Monat und gelegentlichen Doppelausgaben. Die Ausgaben sind auf der Website abrufbar.
Ist das Journal kostenpflichtig?
Die elektronischen Ausgaben sind öffentlich zugänglich. Für gedruckte Fassungen oder Abonnemente können Gebühren anfallen.
Stehen dort auch abgelehnte Gesuche?
Nein. Abweisungen werden nicht publiziert. Publiziert werden Zulassungen, Verlängerungen, Widerrufe, Sistierungen und bestimmte Mitteilungen.
Finde ich dort Rückrufe?
Rückrufe werden primär als Meldungen der Marktüberwachung publiziert. Das Journal enthält Mitteilungen mit Bezug zu Massnahmen, ist aber nicht der schnellste Kanal.
Wie weit zurück reichen die Archive?
Die elektronischen Ausgaben reichen mehrere Jahre zurück. Für ältere Jahrgänge ist eine Anfrage bei Swissmedic nötig.
Quellen
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