Swissmedic Kontakt, Adresse und Telefon
Kurzantwort
Swissmedic hat ihren Hauptsitz an der Hallerstrasse 7 in 3012 Bern, die Zentrale ist unter +41 58 462 02 11 erreichbar. Gesuche und Meldungen laufen über das Swissmedic Portal, nicht per E-Mail. Fachliche Fragen gehen an den zuständigen Fachbereich, Verfahrenshandlungen brauchen die schriftliche Form.
Welche Adresse gilt für was?
Für Post gilt die Hallerstrasse 7. Für Gesuche gilt das Portal; eine parallele Postzustellung ist nur nötig, wenn dies im Verfahren ausdrücklich verlangt wird. Für Vigilanzmeldungen gilt das elektronische Meldesystem, für Betäubungsmittelbewilligungen das entsprechende Fachportal.
| Anliegen | Kanal | Hinweis |
|---|---|---|
| Zulassungsgesuch, Änderung | Swissmedic Portal | elektronisch, eCTD bevorzugt |
| Bewilligungsgesuch | Swissmedic Portal | Formular plus Beilagen |
| Meldung unerwünschter Wirkungen | Elektronisches Vigilanzsystem | Fristen beachten |
| Qualitätsmangel oder Fälschungsverdacht | Meldeformular der Marktüberwachung | unverzüglich |
| Allgemeine Fachfrage | Fachbereich oder Zentrale | keine Verfahrenshandlung |
| Medienanfrage | Kommunikation | eigene Kontaktstelle |
| Rechnungen und Gebühren | Finanzen | Referenznummer angeben |
Was gilt zur Form von Eingaben?
Verfahrenshandlungen brauchen die schriftliche Form oder die Einreichung über das Portal mit den vorgesehenen Formularen. Eine E-Mail an eine Fachperson ersetzt keine Eingabe und hält keine Frist. Fristen gelten als eingehalten, wenn die Eingabe am letzten Tag der Frist eingereicht oder der Post übergeben wurde.
- Gesuche und Stellungnahmen über das Portal oder schriftlich mit Unterschrift.
- Fristen: Eingang am letzten Tag genügt, Poststempel zählt bei Briefpost.
- Sprachwahl: Deutsch, Französisch oder Italienisch; Wechsel im laufenden Verfahren vermeiden.
- Vertretung: Vollmacht beilegen, wenn eine Beratungsfirma handelt.
- Referenzen: Zulassungsnummer oder Geschäftsnummer in jeder Eingabe nennen.
Wie beantrage ich eine Beratung?
Über ein Gesuch um wissenschaftliche oder regulatorische Beratung. Sie formulieren konkrete Fragen mit Unterlagen, Swissmedic setzt einen Termin, das Gespräch wird protokolliert. Die Beratung ist kostenpflichtig und für die Behörde nicht bindend, klärt aber Verfahrensfragen vorab.
- Fragen schriftlich formulieren, je Frage die eigene Position und die Datenlage nennen.
- Beratungsgesuch mit Unterlagen über das Portal einreichen.
- Termin und Teilnehmende bestätigen, Fachpersonen mit Entscheidbefugnis einbinden.
- Gespräch führen, Protokoll prüfen und Korrekturen fristgerecht anbringen.
- Protokoll im Dossier ablegen und in der Gesuchsbegründung referenzieren.
Wo finden Sie öffentliche Informationen?
Auf swissmedic.ch stehen Formulare, Anleitungen, Listen der zugelassenen Arzneimittel, Rückrufmeldungen und das Swissmedic Journal. Die genehmigten Arzneimittelinformationen sind über AIPS abrufbar. Für Medizinprodukte steht die Datenbank swissdamed bereit.
Häufige Fragen
Wie lautet die Telefonnummer von Swissmedic?
Die Zentrale erreichen Sie unter +41 58 462 02 11. Fachbereiche haben eigene Nummern, die auf der Website publiziert sind.
Wo ist Swissmedic in Bern?
Hallerstrasse 7, 3012 Bern, im Länggass-Quartier in der Nähe der Universität. Besuche erfolgen nur mit Termin.
Kann ich ein Gesuch per E-Mail einreichen?
Nein. Gesuche laufen über das Portal oder, wo vorgesehen, schriftlich. E-Mail ist für informelle Fachfragen gedacht und hält keine Frist.
In welcher Sprache soll ich schreiben?
In Deutsch, Französisch oder Italienisch. Wissenschaftliche Dossierteile sind auf Englisch weitgehend akzeptiert, die Arzneimittelinformation nicht.
Gibt es Aussenstellen?
Swissmedic arbeitet von Bern aus. Inspektionen führen teils die regionalen Inspektorate durch, die eigene Standorte haben.
Quellen
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