ELViS: das Meldeportal von Swissmedic
Kurzantwort
ELViS ist das elektronische Vigilanzsystem von Swissmedic. Fachpersonen und Zulassungsinhaberinnen melden darüber unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Qualitätsmängel. Schwerwiegende Fälle sind innerhalb von 15 Tagen zu melden, bei Zulassungsinhaberinnen mit strukturierten Datensätzen.
Wer muss melden und was?
Medizinalpersonen melden vermutete schwerwiegende unerwünschte Wirkungen, bisher unbekannte Wirkungen und Qualitätsmängel. Zulassungsinhaberinnen unterliegen einer umfassenderen Meldepflicht mit festen Fristen und periodischen Sicherheitsberichten. Patientinnen und Patienten können ebenfalls melden.
| Meldende Stelle | Meldegegenstand | Frist |
|---|---|---|
| Medizinalperson | Vermutete schwerwiegende unerwünschte Wirkung | innerhalb von 15 Tagen |
| Medizinalperson | Bisher unbekannte Wirkung oder Qualitätsmangel | innerhalb von 15 Tagen |
| Zulassungsinhaberin | Schwerwiegender Fall aus der Schweiz | innerhalb von 15 Tagen |
| Zulassungsinhaberin | Nicht schwerwiegende Fälle | periodisch nach Vorgabe |
| Zulassungsinhaberin | Sicherheitsrelevante Massnahme im Ausland | unverzüglich |
| Zulassungsinhaberin | Periodischer Sicherheitsbericht | nach festgelegtem Zyklus |
| Patientin oder Patient | Eigene Beobachtung | freiwillig |
Wie melde ich in ELViS?
Sie registrieren sich einmalig für den Zugang, legen eine Meldung an und erfassen Patientendaten in pseudonymisierter Form, das verdächtigte Arzneimittel, den Verlauf, die Begleitmedikation und die Beurteilung des Zusammenhangs. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Referenznummer für Nachmeldungen.
- Zugang beantragen und die Rolle wählen, die zur eigenen Funktion passt.
- Meldung anlegen und den Fall pseudonymisiert erfassen, ohne identifizierende Angaben.
- Verdächtigtes Arzneimittel mit Zulassungsnummer und Charge angeben, wenn bekannt.
- Verlauf, Massnahmen, Ausgang und Begleitmedikation dokumentieren.
- Eigene Beurteilung des Kausalzusammenhangs angeben.
- Absenden und Referenznummer sichern, Nachmeldungen darauf beziehen.
Was macht eine gute Meldung aus?
Eine bewertbare Meldung nennt Zeitachse, Dosis, Verlauf nach Absetzen, Begleiterkrankungen und Begleitmedikation. Fehlt die Zeitachse, kann der Zusammenhang nicht beurteilt werden. Wenige vollständige Meldungen sind für die Signalerkennung wertvoller als viele unvollständige.
- Zeitlicher Zusammenhang: Beginn der Therapie, Beginn des Ereignisses, Absetzen, Verlauf danach.
- Dosis, Darreichungsform, Chargennummer wenn verfügbar.
- Begleitmedikation und relevante Vorerkrankungen.
- Ausgang: erholt, anhaltend, bleibender Schaden, tödlich.
- Beurteilung des Zusammenhangs mit kurzer Begründung.
Was müssen Zulassungsinhaberinnen zusätzlich leisten?
Sie brauchen ein Pharmakovigilanzsystem, eine verantwortliche Person mit Domizil in der Schweiz, eine Pharmakovigilanz-Systemstammdokumentation, definierte Prozesse für Fallbearbeitung und Signalmanagement sowie die Fähigkeit, Meldungen in strukturierter Form zu übermitteln.
Häufige Fragen
Ist die Meldung für Fachpersonen Pflicht?
Ja, für vermutete schwerwiegende und für bisher unbekannte unerwünschte Wirkungen sowie für Qualitätsmängel. Die Pflicht ergibt sich aus dem Heilmittelgesetz und der Arzneimittelverordnung.
Kann ich als Patientin selbst melden?
Ja, freiwillig. Eine Meldung über die behandelnde Fachperson liefert in der Regel mehr medizinische Details und ist damit besser bewertbar.
Werden Patientendaten übermittelt?
Nur pseudonymisiert. Es dürfen keine Angaben erfasst werden, die eine direkte Identifikation erlauben.
Was ist der Unterschied zur Meldung eines Medizinprodukte-Vorkommnisses?
Für Medizinprodukte gilt die Materiovigilanz mit eigenen Formularen und Fristen nach MepV. Arzneimittelmeldungen laufen über ELViS.
Wie schnell reagiert Swissmedic?
Einzelmeldungen führen nicht automatisch zu einer Massnahme. Sie fliessen in die Signalerkennung ein; bei einem bestätigten Signal folgen Massnahmen wie Informationsbriefe, Textänderungen oder Einschränkungen.
Quellen
- Swissmedic: Vigilance und Meldungen
- Fedlex SR 812.212.21 VAM, Pharmakovigilanz
- Swiss Pharmacovigilance (Partnerseite)
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